Die Digitalisierung dieses Prozesses umfasst:
1. Digitale Identifizierung von technogenen Ereignissen (Vorfällen) durch den Menschen:
Mithilfe der oben genannten Instrumente wird der Prozess der Informationsbereitstellung um ein Vielfaches beschleunigt.
2. Konsolidierung von Daten und Berichterstattung ohne menschliches Eingreifen:
- Erfassung mittels Videokameras (Videoanalysesystem);
Echtzeitverarbeitung und Erkennung gefährlicher Bedingungen (Handlungen) des Personals mit Signalübermittlung sowohl an die Arbeitsschnittstelle als auch an das mobile Endgerät.
Dies ist eine recht komplexe Symbiose aus Arbeitsprozess und digitaler Technik, die eine vollständige Digitalisierung des Arbeitsprozesses impliziert. Erstellung digitaler Prozesslandkarten (digitaler Zwilling), Einsatz von Technologien des maschinellen Lernens.
3. Führung einer digitalen Datenbank für Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen bei technogenen Ereignissen (Ebene 1, 2, 3).
4. Schulungssysteme (VR-Technologien für Arbeiten mit erhöhter Gefährdung);
5. Gefahrenzonenüberwachung „Eindringen in die Gefahrenzone“. Mit diesem System kann das gesamte Objekt auf dem Bildschirm eingesehen und der Aufenthalt eines Mitarbeiters in der Gefahrenzone per Kamera überwacht werden.
6. Geschwindigkeits- und Richtungskontrolle zur Erfassung der Fahrgeschwindigkeit von Fahrzeugen auf dem Werksgelände.
7. Feuer-, Rauch- und Dampfdetektoren in den Bereichen, in denen Kameras installiert sind.
Derzeit ist ein Ansatz verbreitet, bei dem Daten mit einer erheblichen Verzögerung für die Entscheidungsfindung und -verarbeitung gesammelt werden.
Viele Unternehmen jedoch, die bereit sind, den Produktionsprozess und damit auch das Arbeitsverhalten des Personals in hohem Maße zu standardisieren und zu digitalisieren, haben mit der Digitalisierung der Prozesse begonnen.