Die digitale Zukunft des Arbeitsschutzes 💻

1 November 2023 🇷🇺 Original: русский 1 Min. Lesezeit

Derzeit findet ein Wandel in der Gesetzgebung zum Arbeitsschutz statt: Die „regulatorische Guillotine“ wird umgesetzt, neue Rechtsakte werden verabschiedet, das Arbeitsgesetzbuch wurde geändert – kurzum, die digitale Transformation ist in vollem Gange!!!

„Digitale Transformation“ bedeutet im weitesten Sinne die Schaffung eines digitalen Pendants für jeden Prozess. Um dies zu erreichen, wird der Prozess maximal in seine Bestandteile zerlegt, wobei jedem Element eine Bezeichnung zugewiesen wird. Ein Schlüsselaspekt im digitalen Prozess sind die erheblichen Datenmengen aus jedem Prozesselement, die leicht gespeichert werden können und einen sogenannten „digitalen Fußabdruck“ hinterlassen. Betrachten wir, in welchen Bereichen des Arbeitsschutzes der Einsatz digitaler Technologien als besonders effektiv gilt:

  • Dokumentation von HSE-Verfahren;
  • Überwachung der sicheren Arbeitsausführung;
  • Überwachung des Gesundheitszustands der Mitarbeiter;
  • Vorbereitung und Schulung der Mitarbeiter;

Die digitale Transformation zielt vor allem auf den Übergang zum elektronischen Dokumentenmanagement (EDM) ab. Insbesondere werden digitale Dienste entwickelt, die die elektronische Personalaktenführung, digitale Beschäftigungsnachweise und die Nutzung elektronischer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen umfassen.

Gemäß der geltenden Gesetzgebung führen Unternehmen Aufzeichnungen über die Aktivitäten der HSE-Abteilungen zur Bereitstellung von Schutzausrüstung, zur Schulung in sicheren Arbeitsmethoden und zur Durchführung medizinischer Untersuchungen.

Hierfür wird eine Vielzahl von Registern und Protokollen geführt. All dies lässt sich vereinfachen und digitalisieren, indem statt einer handschriftlichen Unterschrift eine qualifizierte elektronische Signatur verwendet wird. Eine digitale Signatur hilft dabei, Dokumentenfälschungen, auch bei Schulungsnachweisen, vollständig zu verhindern. Das elektronische Dokumentenmanagement ermöglicht es:

  • Register in elektronischer Form zu führen;
  • Online-Schulungen einzusetzen;
  • das System zur Erfassung der medizinischen Kontrolle und der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) zu automatisieren;
  • Arbeitserlaubnisse auszustellen;
  • Unfälle, Mikrotraumen und Berufskrankheiten zu erfassen;
  • die Rechtzeitigkeit von Gefährdungsbeurteilungen zu überwachen;
  • die Budgetierung zu verwalten.

Im nächsten Beitrag werden wir jeden dieser Punkte im Detail besprechen.

Expertenblog

Lesen Sie Artikel von Führungskräften im Bereich Sicherheit

Alle Blogartikel
Wir verwenden Cookies für eine bessere Nutzung · Cookie-Hinweis

Werden Sie Teil der Führungskräfte

14,000+ Fachleute · 128+ Länder

1
Kontakte
2
Profil

Registrierung

Erzählen Sie uns von sich

Pflichtfeld
Pflichtfeld
Gültige E-Mail eingeben
Ungültige Nummer

Registrierung

Berufliche Daten

Pflichtfeld
Pflichtfeld
Pflichtfeld

Bitte stimmen Sie dem Newsletter-Empfang zu. Dies verbessert Ihre Plattform-Erfahrung erheblich.

Registrierung abgeschlossen

Wir haben die Zugangsdaten an Ihre E-Mail gesendet. Verwenden Sie das erhaltene Passwort zum Anmelden.

Keine E-Mail erhalten?
Prüfen Sie den Spam-Ordner
Bereits ein Konto? Anmelden · Passwort vergessen?

Willkommen!

Sie haben sich erfolgreich angemeldet.

Passwort wiederherstellen

E-Mail zur Wiederherstellung eingeben

Gültige E-Mail eingeben

Link gesendet

Ein Link zum Zurücksetzen des Passworts wurde an Ihre E-Mail gesendet. Der Link ist 1 Stunde gültig.

Keine E-Mail erhalten?
Prüfen Sie den Spam-Ordner
Passwort erinnert? Anmelden · Registrieren