Derzeit findet ein Wandel in der Gesetzgebung zum Arbeitsschutz statt: Die „regulatorische Guillotine“ wird umgesetzt, neue Rechtsakte werden verabschiedet, das Arbeitsgesetzbuch wurde geändert – kurzum, die digitale Transformation ist in vollem Gange!!!
„Digitale Transformation“ bedeutet im weitesten Sinne die Schaffung eines digitalen Pendants für jeden Prozess. Um dies zu erreichen, wird der Prozess maximal in seine Bestandteile zerlegt, wobei jedem Element eine Bezeichnung zugewiesen wird. Ein Schlüsselaspekt im digitalen Prozess sind die erheblichen Datenmengen aus jedem Prozesselement, die leicht gespeichert werden können und einen sogenannten „digitalen Fußabdruck“ hinterlassen. Betrachten wir, in welchen Bereichen des Arbeitsschutzes der Einsatz digitaler Technologien als besonders effektiv gilt:
Die digitale Transformation zielt vor allem auf den Übergang zum elektronischen Dokumentenmanagement (EDM) ab. Insbesondere werden digitale Dienste entwickelt, die die elektronische Personalaktenführung, digitale Beschäftigungsnachweise und die Nutzung elektronischer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen umfassen.
Gemäß der geltenden Gesetzgebung führen Unternehmen Aufzeichnungen über die Aktivitäten der HSE-Abteilungen zur Bereitstellung von Schutzausrüstung, zur Schulung in sicheren Arbeitsmethoden und zur Durchführung medizinischer Untersuchungen.
Hierfür wird eine Vielzahl von Registern und Protokollen geführt. All dies lässt sich vereinfachen und digitalisieren, indem statt einer handschriftlichen Unterschrift eine qualifizierte elektronische Signatur verwendet wird. Eine digitale Signatur hilft dabei, Dokumentenfälschungen, auch bei Schulungsnachweisen, vollständig zu verhindern. Das elektronische Dokumentenmanagement ermöglicht es:
Im nächsten Beitrag werden wir jeden dieser Punkte im Detail besprechen.