Um die sichere Organisation der Schichtaufgaben auf den Baustellen des Kernkraftwerksbaus zu gewährleisten und die Effizienz des HSE-Managementsystems auf den Baustellen der AO „Energospezmontasch“ zu steigern, werden Sicherheitsappelle im Rahmen der vierstufigen Kontrolle der Arbeitsbedingungen am Arbeitsplatz und des Sicherheitszustands an den Bau- und Lebenserhaltungsobjekten durchgeführt. Dies erfolgt gemäß dem Organisationsstandard „System der administrativen Produktions- und Inspektionskontrolle“, der einheitliche Anforderungen an die Organisation des administrativen Produktionskontrollsystems sowie die Durchführung von Sicherheits- und Qualitätsinspektionen zur Gewährleistung der Sicherheit festlegt.
Der Sicherheitsappell wird vom Meister oder Bauleiter zu Beginn der Arbeitsschicht an allen Objekten des Kernkraftwerksbaus (im Folgenden: Sicherheitsappell) nach einem genehmigten Programm durchgeführt. Die Dauer des Sicherheitsappells beträgt 10 bis 15 Minuten.
Die Hauptaufgaben des Meisters oder Bauleiters bei der Durchführung des „Sicherheitsappells“ sind:
Die Hauptfunktionen des Meisters oder Bauleiters bei der Durchführung des „Sicherheitsappells“ sind:
Bei der Durchführung des „Sicherheitsappells“ gilt folgendes Verfahren:
Die Orte für den Sicherheitsappell sind mit einem festen Bodenbelag und Markierungen in Form einer gelben Linie für die Aufstellung der Mitarbeiter, einer Überdachung zum Schutz vor ungünstigen Witterungsbedingungen (Schneefall, Regen), einer Informationstafel mit aktuellen Informationen zu Arbeitsschutz, Sicherheitskultur, Betriebs- und Brandschutz sowie einem Fahnenmast und der Flagge der Organisation ausgestattet.
Die für die Durchführung des „Sicherheitsappells“ verantwortliche Person:
Mitarbeiter, die keine PSA oder keinen Arbeitsschutzausweis besitzen, werden von der Arbeit suspendiert, woraufhin ein Vermerk im Register für Verstöße gegen die HSE-Vorschriften auf der Baustelle erfolgt. Der suspendierte Mitarbeiter wird erst nach Behebung der Unstimmigkeiten zugelassen.
Falls Verstöße vor Arbeitsbeginn nicht behoben werden können, wird der Mitarbeiter gemäß dem festgelegten Verfahren auf Grundlage eines entsprechenden Dokuments von der Arbeit freigestellt.
Nach Beendigung des „Sicherheitsappells“ wird das Ergebnis im Protokollbuch des täglichen Sicherheitsappells festgehalten, der Meister erteilt die Aufgabe für den aktuellen Tag und die Mitarbeiter werden zur Arbeit zugelassen.