Bei der Planung von Anlagen zur Reinigung von Oberflächenabwasser ist es von entscheidender Bedeutung, nicht nur die technischen Besonderheiten der Schadstoffentfernung zu bestimmen, sondern auch die Kapazität der Kläranlagen korrekt zu berechnen. Im Falle der Planung einer Anlage für den Umschlag eines breiten Sortiments an Mineraldüngern ist diese Aufgabe nicht so einfach, wie es auf den ersten Blick erscheinen mag. Lassen Sie uns gemeinsam die Besonderheiten und Nuancen untersuchen.
I. Methodik der Kategorisierung von Unternehmen
Die wichtigsten Dokumente, die das Verfahren zur Berechnung der Hauptparameter von Ingenieurbauwerken für Oberflächenentwässerungssysteme regeln, einschließlich des Kanalnetzes und der Kläranlagen, sind die SP 32.13330.2018 „KANALISATION. EXTERNE NETZE UND ANLAGEN SNiP 2.04.03-85“ [1] und der obligatorische Anhang dazu, der Leitfaden „Empfehlungen zur Berechnung von Systemen zur Sammlung, Ableitung und Reinigung von Oberflächenabflüssen aus Siedlungsgebieten, Werksgeländen und zur Bestimmung der Bedingungen für deren Einleitung in Gewässer“, NII VODGEO, M. 2015 [2].
Gemäß Punkt 7.6.3 [1] müssen bei der Entwicklung der Reinigungstechnologie und des Schemas für die Ableitung von Oberflächenabflüssen in Großbetrieben die Unterschiede in der Zusammensetzung und Menge der Verunreinigungen auf Flächen mit unterschiedlicher industrieller Bestimmung berücksichtigt werden.
In Übereinstimmung mit den Bestimmungen von Punkt 7.6.4 [1] werden Industriebetriebe und deren einzelne Gebiete je nach Zusammensetzung der Verunreinigungen, die sich auf Industriegeländen ansammeln und durch Oberflächenabfluss abgewaschen werden, in zwei Gruppen unterteilt:
II. Verschmutzung des Oberflächenabflusses und deren Einfluss auf die Kategorie
Im Falle des Umschlags von Stickstoff-, Phosphat-, Kali- und Mehrnährstoffdüngern ist es praktisch unmöglich, deren Staubentwicklung und das anschließende Auswaschen in den Oberflächenabfluss auszuschließen; folglich wird das abgeleitete Abwasser Ammonium-Ionen und Nitrat-Anionen enthalten.
Das Handbuch „Eigenschaften von Schadstoffen aus dem Abschnitt „II. Für Gewässer“ des „Verzeichnisses der Schadstoffe, für die staatliche Regulierungsmaßnahmen im Bereich des Umweltschutzes gelten“, genehmigt durch die Anordnung der Regierung der Russischen Föderation vom 08.07.2015 Nr. 1316-r, UralNII „Ekologija“, 2016 [3] enthält folgende Informationen über die toxischen Eigenschaften der Stoffe:
Aufgrund des Gehalts an spezifischen Stoffen mit toxischen Eigenschaften – Ammonium-Ionen und Nitrat-Anionen – im Oberflächenabfluss von Anlagen zum Umschlag von Mineraldüngern müssen diese bei der Planung der zweiten Gruppe von Unternehmen zugeordnet werden.
III. Besonderheiten bei der Bestimmung der Kapazität von Kläranlagen
Gemäß Punkt 4.11 [1] muss der am stärksten verschmutzte Teil des Oberflächenabflusses, der bei Regenfällen, Schneeschmelze und Straßenreinigung entsteht, in einer Menge von mindestens 70 % des durchschnittlichen jährlichen Abflussvolumens für Siedlungsgebiete von Siedlungen, Stadtbezirken und Werksgeländen, die in ihrer Verschmutzung diesen nahekommen (erste Gruppe), und das gesamte durchschnittliche jährliche Volumen des Oberflächenabflusses für Werksgelände (zweite Gruppe) den Kläranlagen zugeführt werden.
Resümee: Das Gelände von Anlagen zum Umschlag von Stickstoff- und Mehrnährstoff-Mineraldüngern gehört gemäß SP 32.13330.2018 zur zweiten Gruppe von Unternehmen, und 100 % des Volumens des Oberflächenabflusses müssen den Kläranlagen zugeführt werden, folglich muss die Kapazität der Kläranlagen bei der Planung unter Berücksichtigung dieser Besonderheiten bestimmt werden.
[1] SP 32.13330.2018 „KANALISATION. EXTERNE NETZE UND ANLAGEN SNiP 2.04.03-85“
[2] Leitfaden „Empfehlungen zur Berechnung von Systemen zur Sammlung, Ableitung und Reinigung von Oberflächenabflüssen aus Siedlungsgebieten, Werksgeländen und zur Bestimmung der Bedingungen für deren Einleitung in Gewässer“, NII VODGEO, M. 2015.
[3] Handbuch „Eigenschaften von Schadstoffen aus dem Abschnitt „II. Für Gewässer“ des „Verzeichnisses der Schadstoffe, für die staatliche Regulierungsmaßnahmen im Bereich des Umweltschutzes gelten“, genehmigt durch die Anordnung der Regierung der Russischen Föderation vom 08.07.2015 Nr. 1316-r, UralNII „Ekologija“, 2016.