Um die Arbeitssicherheit zu gewährleisten, gibt es in verschiedenen Organisationen unterschiedliche Ansätze, die darauf abzielen, Gefahren zu identifizieren, Risiken zu bewerten und diese zu steuern. Die Aufgabe des Arbeitgebers besteht darin, alles zu tun, um die Gesundheit und das Leben der Mitarbeiter zu erhalten.
Analysiert man, wie sich die Ansätze im HSE-Bereich in den letzten Jahren verändert haben, genügt ein Vergleich von Filmszenen aus dem legendären Film "Wyssota" mit modernen technologischen Werkshallen in fortschrittlichen Unternehmen – mit Videoüberwachungssystemen samt integrierter "Smart Vision", Fernsteuerung von Manipulatoren unter gefährlichen Bedingungen und vielen anderen technischen Lösungen.
Dennoch ereignen sich katastrophale Naturereignisse, Unfälle, Verletzungen und Havarien, die sowohl Todesopfer als auch verletzte Mitarbeiter fordern.
Die Untersuchung von Fakten und die Analyse von Unfallursachen ermöglichen es, den Dingen auf den Grund zu gehen und die Wurzelursachen solcher Ereignisse zu ermitteln. Diese Erfahrung aus "Fehlern" bildet eine exzellente Basis für rechtzeitige Maßnahmen, damit sich ähnliche Vorfälle nicht wiederholen. Ein anschauliches Beispiel wurde 2022 im Internet veröffentlicht: Ein Mitarbeiter verlor das Gleichgewicht und stürzte in eine technologische Öffnung, die lediglich mit Absperrband gesichert war.
Den Mitarbeitern schien es, als gäbe es keine Gefahr für ihre gewohnte Arbeit.
Als er aufgefordert wurde, näher zu kommen, verlor der Mitarbeiter beim Bewegen über Rohrleitungen zunächst das Gleichgewicht und stürzte dann in die Öffnung, wobei er das Absperrband an deren Rand mitriss.
Frage: Hätte der Sturz des Mitarbeiters vermieden werden können? Natürlich ja. Eine Risikobewertung muss selbstverständlich vor Beginn der Arbeiten erfolgen, da der Weg zum Arbeitsplatz nah an einer Absturzkante vorbeiführt. Dabei kann der Schweregrad in der Risikomatrix bei T4 oder T5 liegen, und die Eintrittswahrscheinlichkeit ebenfalls zwischen 3 und 5.
Das heißt, der Aufenthalt oder die Bewegung in der Nähe einer Öffnung stellt ein hohes Risiko dar. Die nachfolgenden Ereignisse haben dies bestätigt.
Als nützliche Lehren aus dieser Situation lassen sich ziehen: Erstens ist eine bloße Signalabsperrung eines Gefahrenbereichs oft ein Vorbote gefährlicher Handlungen. Technologische Öffnungen müssen durch feste Schutzgeländer gesichert oder mit Abdeckungen versehen werden. Zweitens ist das Laufen auf Rohrleitungen ein hohes Risiko; für solche Arbeiten müssen fest installierte Laufstiege oder Übergangsbrücken mit Wartungsplattformen vorhanden sein. Das bedeutet: Schuhabdrücke auf Rohrleitungen oder Metallverkleidungen sind ebenfalls Vorboten gefährlicher Handlungen.
Und schließlich drittens: Kommunikation. Bevor man eine Arbeit unterbricht, muss man sicherstellen, dass dies kein Risiko für die Beschäftigten darstellt.
Erfahrung stellt sich ein, und mit ihr die Intuition, die auf Beobachtungen und der Kenntnis von Warnsignalen basiert.
In der Sicherheit gibt es keine Kleinigkeiten.
Risiken müssen gesteuert werden, oder noch besser: man muss sie voraussehen.