In vielen Industriebetrieben, insbesondere in gefährlichen Produktionsanlagen, gibt es beim Bewegen auf dem Gelände Gefahrenbereiche, in denen gefährliche und schädliche Produktionsfaktoren auftreten können. Oft sind am Eingang zum Gelände Warnschilder angebracht, die besagen, dass beim Betreten jeder PSA tragen und Atemschutzgeräte mitführen muss. Doch jeden Morgen bewegen sich die Mitarbeiter ohne PSA und Atemschutz vom Werkstor bis zum Kontrollraum, wo sie sich umziehen.
Wie sollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vorgehen, um sicher zu bleiben und weder Sicherheitsvorschriften noch interne Anforderungen zu verletzen?
Vor einigen Jahren haben wir an unseren Standorten Grüne Zonen eingerichtet. Heute möchten wir diese offiziell legitimieren. Grüne Zonen sind für die Fortbewegung von Mitarbeitern von Subunternehmen, Besuchern und Angestellten des Unternehmens auf dem Gelände gefährlicher Produktionsanlagen ohne Arbeitskleidung und Atemschutz vorgesehen – jedoch nur innerhalb dieser Zone, in der die Einwirkung von Gefahrenfaktoren und die Interaktion mit ihnen ausgeschlossen sind.
Die Visualisierung der Grünen Zonen ist in verschiedenen Richtungen vorgesehen:
1. Fußgängerzonen.
Gefährliche und schädliche Produktionsfaktoren fehlen, das Tragen von Schutzausrüstung ist nicht erforderlich. Eine Grüne Zone ist ein Bereich für die sichere Fortbewegung von Besuchern, ein sicherer Weg zu Verwaltungs- und Sozialgebäuden.
Die Lage der Grünen Zone auf dem Werksgelände ist in der Skizze dargestellt.
Dies wird durch eine grüne Markierung der Fußwege gewährleistet. Die Markierungen „Fußweg“, „Grenzen des Fußwegs“ werden gemäß der Markierungsskizze unter Berücksichtigung der Anforderungen der GOST 32953-2014 für öffentliche Straßen aufgebracht.
2. Zusätzliche Visualisierung von niedrig gelegenen Hindernissen.
Bei der Identifizierung von niedrig gelegenen Hindernissen auf Fußwegen müssen diese mit einer horizontalen Signalmarkierung gemäß GOST 12.4.026-2015 gekennzeichnet werden.
3. Installation von kombinierten Sicherheits-Informationsschildern.
Im Zuge der Markierung werden die Fußgängerzonen auf dem Werksgelände zusätzlich durch Informationsschilder aus Metallverbundwerkstoff gekennzeichnet.
Die Schilder werden mit Schellen an Metallpfosten aus rostfreiem Material (Länge 1-3 m) befestigt. Die Pfosten werden gemäß dem Aufstellungsplan für Informationsschilder im Boden verankert.
Die Herstellung von abnehmbaren und mobilen Pfosten ist zulässig.
Anforderungen an Informationsschilder: