Mit der Entwicklung von Produktionsprozessen erweitert sich der Fokus von Industrieunternehmen naturgemäß: von der Gewährleistung der grundlegenden Arbeitssicherheit hin zu einem umfassenden Management der Umweltauswirkungen. Die Auslagerung vieler Arbeiten hat ein systemisches Problem aufgezeigt: Auftragnehmer, die das Gelände des Auftraggebers für Reparatur- oder Bauarbeiten betreten, verfügen oft nicht über ausreichende Kompetenzen im Bereich der Abfallwirtschaft. Kleinunternehmen stoßen auf finanzielle und administrative Hürden bei der Beschaffung von Lizenzen und dem Abschluss von Entsorgungsverträgen, während große Generalunternehmer Schwierigkeiten haben, die Eigentumsrechte an den anfallenden Abfällen zu klären.
Der Vortrag beleuchtet detailliert die Erfahrungen des Kernkraftwerks Nowoworonesch, wo ein transparentes System der Zusammenarbeit mit Auftragnehmern entwickelt und implementiert wurde. Der Sprecher analysiert, wie es dem Unternehmen gelungen ist, Umweltanforderungen in die Vertragsarbeit zu integrieren, das Risiko von Verwaltungsstrafen zu verringern und die allgemeine Umweltkultur des eingesetzten Personals zu verbessern.
Ein entscheidender Schritt zur Schaffung von Ordnung war die klare Definition der Eigentumsrechte an Abfällen. Die Praxis zeigt, dass bei Gerätereparaturen mit beigestellten Materialien, die vom Auftraggeber bezahlt werden, das Kernkraftwerk selbst Eigentümer der Abfälle wird. Eine Ausnahme bilden Investitionsbauprojekte, die nicht in der Bilanz des Unternehmens stehen – in diesem Fall bleibt die Verantwortung beim Auftragnehmer. Diese Abgrenzung vermeidet rechtliche Konflikte bei Inspektionen durch Aufsichtsbehörden.
Um diese Normen zu verankern, wurden Änderungen an den Bestimmungen zur Vertragstätigkeit und den Richtlinien zur Abfallwirtschaft vorgenommen. Den Verträgen werden nun Sicherheitsvereinbarungen beigefügt, in denen die Arten von Verstößen gegen die Umweltgesetzgebung und die entsprechenden Strafen festgelegt sind. In die technischen Spezifikationen wurde ein obligatorischer Abschnitt mit Umweltschutzmaßnahmen und einem Zeitplan für die Abfallentsorgung aufgenommen, wodurch die Umweltanforderungen rechtlich bindend und verpflichtend werden.
Es ist ineffizient, von den Mitarbeitern der Auftragnehmer tiefgehende Kenntnisse der Umweltgesetzgebung zu verlangen. Daher werden an den Arbeitsplätzen möglichst einfache und anschauliche Schemata zur Abfallentsorgung angebracht. Der Arbeiter versteht genau, in welchen Behälter ölhaltige Putzlappen und in welchen Kunststoff gehört, und wen er anrufen muss, um die angesammelte Menge zu übergeben. Dies macht aufwendige Schulungen überflüssig und minimiert das Risiko, Abfälle verschiedener Gefahrenklassen zu vermischen.
Der Sprecher zeigt an einem Beispiel, wie die bürokratische Belastung optimiert werden konnte. Zuvor erforderte der Prozess der Abfallübergabe (z. B. Schrott) vom Auftragnehmer an den Auftraggeber die Ausstellung von drei verschiedenen Dokumenten über das Lager und die Buchhaltung. Die Einführung eines einheitlichen, durchgängigen Protokolls für die Entstehung und Übergabe von Abfällen hat den Papierkram erheblich reduziert. Das Dokument wird elektronisch erstellt, von den Abteilungsleitern abgezeichnet und dient als Grundlage für die Führung des primären Buchungsprotokolls, was eine vollständige Kontrolle über die Einhaltung der festgelegten Normen gewährleistet.
Zur präventiven Steuerung der Situation wird eine auf Basis der Norm ISO 31000 angepasste Risikobewertungsmethode angewendet. Durch Brainstorming wird eine Risikoprioritätszahl (RPZ) berechnet, die die Bedeutung der Folgen, die Eintrittswahrscheinlichkeit und die Möglichkeit der Gefahrenerkennung berücksichtigt. Beispielsweise wird das Risiko, dass ein Auftragnehmer Abfälle auf dem Gelände zurücklässt, als inakzeptabel eingestuft, wenn im Pflichtenheft keine entsprechenden Verpflichtungen enthalten sind, was die sofortige Einführung administrativer Barrieren erfordert.
Eine interessante praktische Lösung war die Optimierung des Umgangs mit Behältern von Lack- und Farbmaterialien. Anstatt jeden leeren Behälter als Abfall der dritten Gefahrenklasse zur Entsorgung abzugeben, durften die Auftragnehmer kleinere Behälter bis zum vollständigen Abschluss der Arbeiten als Mehrwegbehälter verwenden. Diese einfache Verfahrensänderung hat die Menge an gefährlichen Abfällen, die zur Entsorgung übergeben werden, erheblich reduziert.
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