Wahrnehmungsfehler bei der Bewertung von Umweltrisiken. Ein Beispiel für Fehlvorstellungen

8 November 2024 🇷🇺 Original: русский 1 Min. Lesezeit

Die Identifizierung von Umweltrisiken ist eine äußerst interessante Aufgabe. Doch es reicht nicht aus, ein Risiko nur zu finden; es muss auch korrekt bewertet werden. Hier ist ein interessantes Beispiel für einen Fall, in dem die Logik versagt hat.

Gegeben:

  • Ein GOK (Bergbau- und Aufbereitungskombinat), das Erze im Tagebau gewinnt.
  • In der Nähe des Tagebaus befindet sich ein Diesellager.
  • Das Lager ist neu und verfügt über eine hervorragende Betonumwallung entlang des Umfangs.
  • Im Tagebau werden Massensprengungen durchgeführt.
  • Es wurden Fälle von herabfallenden kleinen Gesteinstrümmern in der Nähe des Kraftstofflagers verzeichnet.
  • Die medialen Berichte über die Dieselkatastrophe im Norden der Region Krasnojarsk sind noch in frischer Erinnerung.

Entscheidung der Gruppe:

  • Die Eintrittswahrscheinlichkeit des Risikos wurde mit der Höchstbewertung von 5 von 5 Punkten eingestuft.
  • Das Schadensausmaß wurde ebenfalls mit der Höchstbewertung von 5 von 5 Punkten eingestuft.
  • Daraus ergab sich eine maximale Risikobewertung von 25 Punkten.

Wie lautete die Logik der Gruppe?

Wöchentlich finden Massensprengungen statt, bei denen Gesteinstrümmer entstehen.

Die Eintrittswahrscheinlichkeit ist also maximal – das erscheint zunächst logisch.

Sollte das Kraftstofflager mechanisch beschädigt werden, würde der gesamte Kraftstoff auslaufen. Das Schadensausmaß wäre maximal – eine Umweltkatastrophe. Auch das klingt logisch.

Hat die Gruppe das Risiko also korrekt bewertet?

Gehen wir der Sache auf den Grund.

Bei einer Risikobewertung ist es üblich, die Wahrscheinlichkeit eines Ereignisses mit den Folgen genau dieses Ereignisses in Relation zu setzen. Die Gruppe hat jedoch die Wahrscheinlichkeit eines recht häufigen Ereignisses (Gesteinsflug) mit den schwerstmöglichen Folgen eines völlig anderen Ereignisses (vollständiges Auslaufen des Diesels) verknüpft. Es ist offensichtlich, dass sich die Wahrscheinlichkeit von Ereignis 1 (einfacher Gesteinsflug) und Ereignis 2 (Einschlag eines großen Gesteinsbrockens im Lager mit anschließender Zerstörung des Behälters) massiv unterscheidet.

Auf die Frage an die Gruppe: "Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit für Ereignis 2 (Einschlag eines großen Gesteinsbrockens im Lager mit anschließender Zerstörung des Behälters)?"

"Hypothetisch möglich, aber die Wahrscheinlichkeit ist extrem gering", antwortete die Gruppe einstimmig.

Die Wahrscheinlichkeit wäre geklärt. Aber wie steht es um die Folgen?

Auch hier gibt es Klärungsbedarf. Oft werden bei der Risikobewertung bestehende Schutzmaßnahmen übersehen. In diesem Fall die Betonumwallung des Lagers, die dazu dient, auslaufenden Kraftstoff vollständig aufzufangen.

Auf die Frage an die Gruppe: "Wie viel Kraftstoff kann unter Berücksichtigung der bestehenden Schutzmaßnahmen tatsächlich in die Umwelt gelangen?"

"Möglicherweise gar nichts", so die Antwort der Gruppe.

Der Gruppe wurde freigestellt, die ursprüngliche Bewertung beizubehalten oder das Risiko neu zu bewerten. Die Gruppe entschied sich für eine Neubewertung, die deutlich niedriger ausfiel.

Und was würden Sie tun?

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