Vor einigen Jahren standen wir vor einem ernsten Problem, als unter den winterlichen Bedingungen der Arktis auf einem langen Streckenabschnitt mit Erz beladene Güterwagen entgleisten.
Im Zuge der Untersuchung und des technischen Gutachtens wurde festgestellt, dass bei einer der Schienen, die bereits seit Jahrzehnten zuverlässig im Einsatz war, infolge von Rollkontaktermüdungsrissen das Metall im sogenannten „Schienenkopf“ gebrochen war. Um das Risiko weiterer Entgleisungen innerhalb des Unternehmens zu minimieren, wurde ein Maßnahmenpaket zur regelmäßigen Überprüfung der Schienen und Weichenelemente mittels Prüfgeräten eingeführt, die in der Lage sind, bei einer kontinuierlichen Prüfung mit einer Geschwindigkeit von bis zu 4 km/h Fehler in beiden Schienensträngen über die gesamte Länge und den gesamten Querschnitt der Schiene zu erkennen.
Was ist eigentlich Schienenprüfung? Es handelt sich um eine Reihe von Verfahren der zerstörungsfreien Prüfung (ZfP), die eingesetzt werden, um Fehler in Schienen rechtzeitig zu erkennen und Eisenbahnunfälle zu verhindern. Die Schienenprüfung hilft dabei:
Insgesamt gibt es mehrere Hauptverfahren der zerstörungsfreien Schienenprüfung:
Nach der Durchfahrt des Prüfwagens und bei Verdacht auf Fehler in Schienen, Weichen und Schweißstößen setzen wir hauptsächlich das einschienige Prüfgerät RDM-11 ein, dessen Software es ermöglicht, die Prüfergebnisse in Echtzeit auf dem Bildschirm des Prüfgeräts anzuzeigen sowie die Prüfprotokolle zu speichern und einzusehen.
Selbstverständlich sind die Prüfungen von Schienen und Weichenelementen streng reglementiert und werden nach jährlich genehmigten Zeitplänen durchgeführt. Bei Gleisen, die beispielsweise für den Gefahrguttransport genutzt werden, sowie bei Gleisen mit einer Streckenbelastung von 25 Millionen Tonnen oder mehr pro Jahr oder einer Fahrgeschwindigkeit von 40 km/h und mehr führen wir die Prüfungen häufiger durch, mindestens zweimal jährlich.
Die Ergebnisse der Auswertung der Ultraschall-Prüfprotokolle von Schienen und Metallteilen von Weichen werden mindestens ein Jahr lang in elektronischer Form und in Papierform aufbewahrt.
Kommt bei Ihnen ebenfalls die zerstörungsfreie Schienenprüfung zum Einsatz?