Wenn man jemanden fragt: „Womit beginnt der Arbeitsschutz?“, wird man unweigerlich hören: „Mit der Unterweisung.“ Schließlich beginnt die Einstellung in jedem Unternehmen genau mit der Erstunterweisung.
Ja, die Durchführung von Unterweisungen für Mitarbeiter ist gesetzlich vorgeschrieben. Doch eine sehr wichtige Rolle spielt dabei die psychologische Seite der Durchführung dieser Unterweisungen.
Sehr oft kommt es vor, dass Mitarbeiter unterwiesen werden, dabei aber praktisch nichts Neues erfahren. Genau deshalb wird die Unterweisung oft als reine Formalität wahrgenommen, als ein Ritual, ohne das man die Arbeit nicht aufnehmen oder eine Stelle nicht antreten kann.
Einer der Gründe für diese Situation ist, dass HSE-Fachkräfte oft in Eile sind und der Meinung folgen, dass man dem Mitarbeiter unbedingt „irgendetwas“ vermitteln muss. Die Logik ist simpel: Keine Unterweisung bedeutet bei einem Unfall eine ernsthafte Untersuchung.
Und es ist viel einfacher, die Schuld von sich zu weisen, indem man darauf verweist, dass die Unterschrift des Mitarbeiters vorliegt und er somit selbst schuld sei.
In Wirklichkeit ist die Durchführung einer Unterweisung für den Mitarbeiter notwendig, damit er versteht, wie seine Handlungen das Umfeld beeinflussen können, und damit er die Risiken bei seiner Arbeit rechtzeitig einschätzen kann.
Dafür ist es jedoch sehr wichtig, die Unterweisung qualitativ hochwertig und interessant zu gestalten.
Eine Möglichkeit, eine qualitativ hochwertige Unterweisung zu gestalten, liegt in ihrem Inhalt. Eine Unterweisung, die strikt nach normativen Dokumenten verfasst ist und eine Unmenge an Fachbegriffen sowie detaillierteste Prozessbeschreibungen enthält, weckt beim Mitarbeiter nur einen Wunsch – zu schlafen.
Die Unterweisung hat nicht die Aufgabe, ihm die Anforderungen seines Berufs beizubringen. Der Mitarbeiter weiß ohnehin, wie er seine Arbeit zu erledigen hat.
Wir wollen jedoch, dass der Mitarbeiter seine Arbeit sicher ausführt.
Daher muss bei der Erstellung der Unterweisung klar über den Ursache-Wirkungs-Zusammenhang zwischen den Handlungen des Mitarbeiters (oder seinem Unterlassen) und dem, was wie passieren kann, gesprochen werden.
Ein zweiter und ebenso wichtiger Faktor ist die Art und Weise, wie die Fachkraft die Unterweisung durchführt. Eine geschulte und korrekte Ausdrucksweise erleichtert die Informationsvermittlung erheblich.
Wenn die HSE-Fachkraft selbst die Informationen nicht gut beherrscht, vom Blatt abliest, ständig abgelenkt ist und ganze Textpassagen der Unterweisung überspringt, bekommt der Mitarbeiter zu Beginn seiner Tätigkeit den Eindruck: „Hier schert sich sowieso niemand um HSE“ ... so traurig das auch klingen mag.
Wenn die HSE-Fachkraft jedoch selbst an der Erfüllung ihrer Aufgabe interessiert ist, kann sie selbst eingefleischte Skeptiker in HSE-Fragen problemlos umstimmen.
Doch egal wie interessant eine Unterweisung auch sein mag, mit der Zeit verblasst das Wissen ein wenig. Genau deshalb ist gesetzlich die regelmäßige Durchführung von Unterweisungen vorgesehen.
Laut weltweiten Unfallstatistiken gibt es zwei Kategorien von Mitarbeitern, für die regelmäßige Unterweisungen besonders wichtig sind.
Die erste Kategorie sind ältere Mitarbeiter oder solche, die schon lange im Unternehmen sind. Ihre inoffizielle Regel lautet: „Das habe ich schon hundertmal so gemacht, und es ist nie etwas passiert.“ In der Unfallhistorie solcher Mitarbeiter liegt die größte Gefahr in der Gewöhnung an den Gefahrenfaktor am Arbeitsplatz.
Die zweite Kategorie sind junge Mitarbeiter. Ein junger Angestellter kennt die Anlagen und Prozesse noch nicht in- und auswendig.
Insgesamt verfolgt die Durchführung regelmäßiger Unterweisungen das Ziel, den Menschen „aufzurütteln“ und ihn erneut daran zu erinnern, dass er in einem gefährlichen Betrieb arbeitet und jederzeit ein Unfall passieren kann, wenn er nicht aufmerksam ist. Wichtig ist, dieses Thema verantwortungsbewusst und mit Verständnis für die Informationsaufnahme der Mitarbeiter anzugehen.