Das umweltrechtliche Gutachten über die Übereinstimmung eines Objekts mit der Projektdokumentation (EcoZOS) ist ein obligatorisches Dokument für die Erteilung der Betriebsgenehmigung für bestimmte Arten von Bau- oder Rekonstruktionsobjekten.
Es wird nach Abschluss der staatlichen Umweltprüfung (GEE) und der Beendigung der Bauarbeiten ausgestellt. Um das Gutachten zu erhalten, muss bestätigt werden, dass das errichtete Objekt der Projektdokumentation, den Gutachten der GEE und der staatlichen Hauptprüfstelle (GGE) entspricht und dass alle vorgesehenen Umweltschutzmaßnahmen durchgeführt wurden.
Das EcoZOS wird auf der Grundlage von Vor-Ort-Inspektionen erteilt, die von der regionalen Behörde von Rosprirodnadzor (oder einer anderen regionalen Behörde) im Auftrag der Zentrale durchgeführt werden. Das Gutachten der föderalen staatlichen Umweltaufsichtsbehörde wird ebenfalls von der regionalen Behörde von Rosprirodnadzor ausgestellt.
Das Verfahren zur Erlangung des EcoZOS ist standardisiert und wird durch folgende Rechtsvorschriften geregelt:
Die Liste der Objekte, für die ein EcoZOS obligatorisch ist, ist im Erlass von Rosprirodnadzor vom 28.06.2022 Nr. 347 festgelegt. Gemäß Punkt 2 des Erlasses ist das EcoZOS für alle Bauobjekte erforderlich, die zur Kategorie I der negativen Umweltauswirkungen (NVOS) gehören, sowie für alle Bauobjekte, die sich an folgenden Orten befinden:
In allen anderen Fällen schreibt die Gesetzgebung die Einholung des Gutachtens nicht vor.
Das Verfahren ist besonders wichtig für Objekte der Kategorie I mit negativen Umweltauswirkungen (NVOS), da für diese eine staatliche Umweltprüfung zwingend vorgeschrieben ist.
Das Basispaket umfasst:
Die erforderlichen Dokumente können je nach NVOS-Kategorie des Objekts sowie der Liste der in Abschnitt 8 der Projektdokumentation enthaltenen Untersuchungen variieren. Dieser Abschnitt enthält Umweltschutzdaten: Messungen von Schadstoffen in Emissionen und im Boden, Lärmpegelmessungen und anderes. Man kann sich auch an der Berichterstattungsdokumentation orientieren: 2-TP (Luft), 2-TP (Abfall), Erklärung über die Zahlung für NVOS, Berichte zu PEK, NMU, NDV usw.
Zusammenfassend sieht der Handlungsablauf zur Erlangung des EcoZOS wie folgt aus:
1. Die regionale Verwaltung oder die Zentrale von Rosprirodnadzor (je nachdem, wer das GEE-Gutachten ausgestellt hat) 7 Tage vor Arbeitsbeginn über den Baustart informieren.
2. Von Rosprirodnadzor einen genehmigten Inspektionsplan für die Bauzeit erhalten – für Objekte der Kategorie I maximal 6 Inspektionen.
3. Einen Antrag auf Erteilung des Gutachtens einreichen; im Antrag sind die Dauer der Bauarbeiten, die Bankverbindung und der Name der juristischen Person anzugeben.
4. Nach Abschluss der Bau- oder Rekonstruktionsarbeiten eine außerplanmäßige Inspektion durch Rosprirodnadzor durchlaufen. Während der Inspektion bewertet die Behörde die Übereinstimmung des fertiggestellten Objekts mit der Projektdokumentation sowie den GEE- und GGE-Gutachten und überprüft die Umsetzung der Umweltschutzmaßnahmen, woraufhin die Entscheidung über die Erteilung des Gutachtens getroffen wird.
5. Erteilung des EcoZOS oder Ablehnung der Erteilung.