HSE-Schulungen in der Energiewirtschaft hatten schon immer ihre Besonderheiten und eine lange Geschichte der regulatorischen Vorgaben. Lange Zeit lebte die Branche mit der parallelen Existenz von Personalvorschriften und den allgemeinen Anforderungen der Verordnung 1/29. Im Jahr 2019 wurde ein bedeutender Durchbruch erzielt: Ein neuer Artikel im Arbeitsgesetzbuch beseitigte Doppelungen und ermöglichte es, Schulungen im Rahmen der Vorbereitung und Bewertung der Arbeitsbereitschaft durchzuführen. Mit dem Inkrafttreten der Verordnung 24/64 im Jahr 2022 wurde die Situation jedoch wieder komplizierter. Es entstanden neue Programme, Anforderungen an die Registrierung im Register des Arbeitsministeriums und die Notwendigkeit, das bestehende System anzupassen. In seinem Vortrag erläutert Stanislav Khromov, Leiter der HSE-Abteilung der PAO TGK-1, detailliert, wie das Unternehmen mit 6.500 Mitarbeitern und einer komplexen geografischen Verteilung seiner Anlagen dieses Problem gelöst hat, indem es die Anforderungen verschiedener Vorschriften ohne Qualitätsverlust kombinierte.
TGK-1 stand vor einer großen Herausforderung: Wie können die Anforderungen der Verordnung 24/64 erfüllt werden, ohne das bereits funktionierende System zur Bewertung der Personalbereitschaft zu zerstören? Der Referent zeigt am Beispiel seines Unternehmens, dass die Duplizierung von Prozessen eine Sackgasse ist. Es wurde eine strategische Entscheidung getroffen: Die neuen Anforderungen in die bestehenden Personalvorschriften (PRP) zu integrieren. Die wichtigsten Berührungspunkte waren die Programme zur Prüfungsvorbereitung und die Wissensüberprüfung. Das Unternehmen passte die Protokollformulare an, fügte die erforderlichen Felder für die Registrierung im Register des Arbeitsministeriums hinzu und entwickelte eine Schulungsmatrix, die die Besonderheiten verschiedener Mitarbeiterkategorien berücksichtigt.
Zur Umsetzung der Schulungsprogramme nutzte TGK-1 die Ressourcen des eigenen Schulungszentrums und ein Fernlernsystem (LMS). Das Programm „A“ (allgemeine HSE-Themen) wird über das LMS durchgeführt, jedoch mit obligatorischer Beteiligung von HSE-Spezialisten als Ausbilder. Dies ermöglicht es, das Wissen auf dem neuesten Stand zu halten und reale Fallstudien zu analysieren. Besonderes Augenmerk legt der Referent auf praktische Übungen. Für Programme zu Arbeiten mit erhöhtem Risiko und der Verwendung von PSA wurden Planspiele (z. B. zum Arbeitserlaubnissystem) und der Einsatz von Simulatoren eingeführt. Das praktische Training von Erste-Hilfe-Fähigkeiten wird traditionell mit Reanimationsausbildern an Dummys durchgeführt.
Die Einführung des neuen Systems verlief nicht ohne Schwierigkeiten. Eine davon war der Massenupload von Daten in das Register des Arbeitsministeriums. TGK-1 fand eine einfache und effektive Lösung: Die Verwendung einer Excel-Datei, die nach dem Schema des Arbeitsministeriums strukturiert ist, zur Konvertierung in XML und zum anschließenden Hochladen. Dadurch konnten die Kosten für teure Software vermieden werden. Ein weiterer umstrittener Punkt ist die Teilnahme von HSE-Spezialisten an den Kommissionen zur Wissensüberprüfung gemäß den Personalvorschriften. Trotz der Position einiger Aufsichtsbehörden stützt sich das Unternehmen auf den Vorrang der Verordnung 24/64 und schließt HSE-Spezialisten in die Kommissionen ein, wo sie als Sekretäre und Organisatoren des Prozesses fungieren.
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