Heutzutage ist es kaum noch vorstellbar, einen Mitarbeiter an unserem Produktionsstandort im Hafen ohne persönliche Schutzausrüstung (PSA) anzutreffen. Und beim Einsteigen ins Auto legen die meisten Kollegen bereits automatisch den Sicherheitsgurt an. Die meisten – denn leider gibt es von allen Regeln Ausnahmen. Von allen, außer von den Kardinal-Sicherheitsregeln.
Kardinalregeln bedeuten Disziplin an einem gefährlichen Produktionsstandort. Bei einfachen gefährlichen Handlungen kann eine Verwarnung oder ein präventives Gespräch ausreichen. Doch danach ändert ein Mensch nicht immer sein Verhalten. Wenn jedoch gerade die Kardinal-Sicherheitsregeln verletzt werden, muss die Strafe unvermeidlich sein. Dabei können sich die Verstöße und das Maß der Verantwortung unterscheiden. Es geht nicht immer um eine Kündigung. Wenn beispielsweise jemand auf einer Treppe geht und telefoniert, gefährdet er nur sich selbst. Wenn jedoch ein Fahrer einen Bus steuert und telefoniert, gefährdet er viele weitere Personen. Dies sind unterschiedliche Sachverhalte, die differenziert betrachtet werden müssen.
Im März 2024 haben wir die Zusammensetzung der Kardinal-Sicherheitsregeln überarbeitet und ein Punktesystem für deren Verstöße eingeführt. Worin besteht der Kern? Für jeden konkreten Verstoß wird dem Mitarbeiter eine bestimmte Punktzahl von 1 bis 10 zugewiesen, abhängig von der Schwere der möglichen Folgen und dem Grad der Vorsätzlichkeit des Verstoßes. Zehn Punkte sind die Höchstpunktzahl, bei der über die Kündigung des Mitarbeiters oder die Suspendierung/Entfernung des Auftragnehmers vom Gelände der Gesellschaft/des Unternehmens entschieden wird.
Die Punkte sind ein Jahr lang ab dem Zeitpunkt des Verstoßes gültig, danach verfallen sie. Wenn eine Person einmal gegen die Regeln verstoßen hat, werden Punkte vergeben, aber wenn nichts Fatales passiert ist und es innerhalb eines Jahres keine weiteren Verstöße gab, verfallen sie einfach. Wenn ein Mitarbeiter hingegen regelmäßig verstößt, kann er innerhalb eines Jahres die Höchstpunktzahl erreichen und die „Rote Karte“ erhalten.
Den Mitarbeiter entlassen oder sich auf eine Disziplinarmaßnahme beschränken? Uns ist es wichtig, Kollegialität und Transparenz bei der Entscheidungsfindung zu gewährleisten. Die dokumentarische Vorbereitung dieses Prozesses erfolgt sorgfältig. Alle Verstöße gegen die Kardinalregeln werden in einem automatisierten Sicherheitsmanagementsystem (ASMS) erfasst. In jeder juristischen Person des Unternehmens wurden entsprechende Kommissionen gebildet, die jede Situation individuell prüfen und Entscheidungen treffen. Sie setzen sich aus Vertretern der HR-Abteilung, Juristen, Fachkräften für Arbeitssicherheit, dem Geschäftsführer der juristischen Person und Vertretern der Belegschaft zusammen. Nicht immer ist ein Verstoß gegen die Kardinalregeln das Ergebnis des Verhaltens des Mitarbeiters selbst. Beispielsweise wird ein Mitarbeiter gezwungen, Arbeiten ohne Arbeitserlaubnis auszuführen. Oder er soll mit einem Winkelschleifer arbeiten, hat aber keine Schutzbrille erhalten. Die Kommission klärt, ob die Bedingungen für eine sichere Arbeitsausführung geschaffen wurden und ob Umstände vorliegen, die berücksichtigt werden sollten (höhere Gewalt, mangelnde Erfahrung in der Art der ausgeführten Arbeit, bei der Verstöße festgestellt wurden, Druck seitens des Vorgesetzten usw.). Die Kommission ist berechtigt, den Vorgesetzten des Mitarbeiters, der den Verstoß begangen hat, für die Verletzung der Kardinalregeln zur Verantwortung zu ziehen, wenn die erforderlichen Bedingungen für eine sichere Arbeitsausführung nicht gewährleistet waren.
Wird es Ausnahmen vom Punktesystem geben? Ja, es gibt grobe Verstöße, die schwere Folgen nach sich gezogen haben oder hätten nach sich ziehen können. Insbesondere Alkohol- oder Drogenrausch, das Nichtbereitstellen oder Nichtverwenden von Absturzsicherungen usw. – hier kann ein Mitarbeiter nur einmal gegen die Kardinalregeln verstoßen und entlassen werden.
Die Ergebnisse der Kommissionsarbeit werden monatlich am betrieblichen Sicherheitstag besprochen.